Niemeyer Gala Bau & Mehr

Der Gärtner für`s Ammerland, Emsland, Leer ,Emden Aurich

Think green. Think global.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Firma Niemeyer Gala Bau und Mehr

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von Niemeyer Gala Bau & Mehr und sind Bestandteil aller Liefer-, und Dienstleistungsverträge sowie vertragliche Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Niemeyer Gala Bau & Mehr an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen der Firma Niemeyer Gala Bau & Mehr im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen/Vertragsbedingungen des Kunden/Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen. Sie werden insbesondere auch nicht anerkannt, wenn die Firma Niemeyer Gala Bau & Mehr im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht ausdrücklich nochmals widerspricht. Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die Firma Niemeyer Gala Bau & Mehr schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss und Lieferung

Die Firma Niemeyer Gala Bau & Mehr hält sich an das Angebot 4 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden. Das Angebot wandelt sich durch die Unterschrift des Auftraggebers oder durch eine Anzahlung in einen rechtsverbindlichen Vertrag.

3. Lagerplätze und Anschlüsse

Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze, Zufahrten und Anschlüsse (Strom, Wasser u. ä.) werden vom Auftraggeber auf dem Grundstück unentgeltlich für den gesamten Zeitraum der Bauleistung in erforderlicher Menge zur Verfügung gestellt. Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber durch die Abschlussrechnung angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 12 Werktagen gemeinsam mit dem Aufragnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach der erfolgten Meldung über die Fertigstellung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden zu melden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen.

4. Gewährleistung

Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die vom Auftraggeber geliefert oder beschafft wurden, wird vom Auftragnehmer keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers und für Setzungsschäden die aus Erarbeiten anderer Auftragnehmer herrühren. Auf erkennbare Mängel hat der Auftragsnehmer der Auftraggeber hinzuweisen. Würde die Mängelbeseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird.

5. Abrechnung

Zusätzliche Leistungen und Lieferungen, Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Leistungen und Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen in Höhe von 35,00 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer ab 01.01.2021 (16% bis zum 31.12.2020 je Mitarbeiter abgerechnet. Im Vertrag ist festzuhalten, wer gegebenenfalls außer dem Auftraggeber selbst zur Anweisung von Stundenlohnarbeiten sowie zur Beauftragung von zusätzlichen Leistungen. Nach dieser Frist gilt der Nachweis als anerkannt, wenn der Auftraggeber sie nicht als anerkannt zurückgegeben hat oder schriftlich Einwendungen erhoben hat. Die Aufträge werden auch zum Festpreis durchgeführt und sind nicht mit dem normalen Stundensatz vergleichbar.

6. Zahlung

Die Kosten für Materiallieferungen und Maschinen sind sofort fällig, per Vorkasse. 50 % Anzahlung der Arbeitsleistung werden vorab fällig. Ansonsten erfolgt die Einstellung der Leistungen bis zur vollständigen Zahlung bzw.der Teilzahlung. Die Schlusszahlung ist ab sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, spätestens nach 14 Tagen. Der Auftraggeber hat gegenüber dem Auftragnehmer kein Aufrechnungsrecht es sei denn, dem stehen rechtkräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer zu. Die Gewährung von Skontoabzügen liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Die Firma Niemeyer Gala Bau & Mehr ist berechtigt, vom Kunden, der Kaufmann ist, vom Fälligkeitstage und vom Kunden, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der Kreditkosten, mindestens aber von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit, so kann ein sofortiges gerichtliches Mahnverfahren angestrebt werden.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur völligen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Lieferungen – Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und alle Materialien und Leistung Eigentum der Firma Niemeyer Gala Bau & Mehr soweit sie mit dem Grundstück noch nicht verbunden sind. Die Lieferung sämtlicher Waren und Leistungen erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß k§ 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vorständigen Bezahlung aller Forderungen mein Eigentum. Ist die Ware oder Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen nach der zweiten Mahnung bezahlt, ist die Firma Niemeyer Gala Bau & Mehr und die Lieferanten berechtigt, diese wieder zu holen und das Grundstück des Auftraggebers zu betreten.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das für den Betriebssitz des Auftragnehmers zuständige Amts- oder Landgericht.

9. Schlussbestimmung

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen der Firma Niemeyer Gala Bau & Mehr und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Änderung der AGB´s am 12.07.2020 Alle vorherigen verlieren die Gültigkeit.